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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für den Bereich

Gebäudereiniger - Leistungen

§ 1   Allgemeines - Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehung mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 

2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

§ 2   Art, Umfang und Auftragsdauer der Leistung

1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

3. Die Auftragsdauer für Arbeiten in der Unterhaltsreinigung beträgt - soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist - ab Auftragsbeginn ein Jahr. Wird die Dienstleistung nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Auftrag jeweils um ein weiteres Jahr.

4. Die Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit beträgt jeweils drei Monate vor Beginn eines neuen Auftragsjahres.

§ 3   Abnahme und Gewährleistung

1.Die  Werkleistungen  des  Auftragnehmers  gelten  bei  wiederkehrenden  Leistungen  als  Auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich - spätestens bei Ingebrauchnahme  -  schriftlich  begründete  Einwendungen  erhebt.  Zeit,  Ort,  Art  und  Umfang  des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

2. Bei  einmaligen  Werkleistungen  (z.B.  Bauendreinigung)  erfolgt  die  Abnahme    ggf.  auch  abschnittsweise - spätestens  drei  Tage  nach  schriftlicher Meldung  der  Fertigstellung  durch  den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk  als  abgenommen.  Bei  Nichtwahrnehmung  eines  Abnahmetermins  durch  den  Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.

3.Werden  vom  Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung  berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.

Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird  keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden  Vorkehrungen für die Zugänglichkeit  bzw. Erreichbarkeit  der zu reinigenden Flächen trifft.

4. Wenn  der  Mangel  nicht  beseitigt  werden  kann  oder  für  den  Auftraggeber  ein  weiterer  Nachbesserungsversuch  nicht  zumutbar  ist,  kann  der  Auftraggeber  anstelle  der  Nachbesserung die Kürzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen  Vertragswidrigkeit,  insbesondere  bei  nur  geringfügigen  Mängeln,  steht  dem  Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.

5. Schadenersatz  kann  nur  bei  Vorsatz  und  grober  Fahrlässigkeit  verlangt  werden.  Die  Ersatzpflicht  beschränkt  sich  auf  den  vertragstypisch  vorhersehbaren  Schaden.  Bei  einmaligen  Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

6.Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

§ 4   Aufmaß

1. Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger -handwerks zu ermitteln.

2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.

3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die vom Auftraggeber und  Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten  Maße nur für zukünftige Abrechnungen. 

4. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

§ 5   Preise

1. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden  tariflichen  und  gesetzlichen,  insbesondere  sozialversicherungs-  und  steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei  deren  Änderungen  ändern  sich  auch  die  Preise  entsprechend. Wenn nicht anders Vereinbart gelten Angebote ab Ausstellungsdatum 14 Tage, nach Ablauf dieser Frist wird ein neues Angebot erstellt.

2. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6   Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nur anerkannt wenn diese auch im Angebot oder Auftragsbestätigung vorab vereinbart waren. 

2. Monatspauschalen sind spätestens, wenn nicht anders vereinbart, jeweils zum letzten Tage des laufenden Monats fällig.

3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet.

Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden behalten wir uns vor.

§ 7   Sicherheitseinbehalt

1. Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder für etwaige Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§ 8   Haftung

1.Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen  Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers wird ein  konkreter Versicherungsnachweis ausgehändigt.  Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

2. Bei einer Verletzung von Personen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9   Gerichtsstand

1. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

§ 10 Datenspeicherung

1. Es  wird  darauf  hingewiesen,  dass  geschäftsnotwendige  Daten, soweit  im  Rahmen  des  Bundesdatenschutzgesetzes (neueste Fassung Stand 25.05.2018) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden. 

  1. Mit der Auftragserteilung stimmen Sie auch zu, das wir im Zuge der internen Kommunikation und Datenverarbeitung, (z.B. schnellere und effektivere Verarbeitung und Problemlösungen, und z.B. Bilder von Schäden, usw. ), z.B. WhatsApp mit Ihren Daten nutzen dürfen.
  2. Mit der Auftragserteilung willigen Sie ein, dass die Inn Salzach Service UG (Vertragspartner) postalisch Informationen, Rabattaktionen und Angebote zu weiteren Dienstleistungen und Produkte zum Zwecke der Werbung übersenden darf.
  3. Mit der Auftragserteilung willigen Sie ein, dass die Inn Salzach Service UG (Vertragspartner)

per E-Mail/Telefon/Fax/SMS/WhatsApp* und andere, Informationen und Angebote zu weiteren Dienstleistungen, Produkten, und z.B. Auftragsstand oder Terminvereinbarung übersenden darf.

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Inn Salzach Service UG (Vertragspartner) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Inn Salzach Service UG (Vertragspartner) die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Die Löschung oder Vernichtung verarbeiteter Daten richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

§ 11 Schlussbestimmung

1. Sind oder werden die AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am nächsten kommt.